SPEZIFISCHE MIETBEDINGUNGEN

Artikel 1 - Eigentum

Unsere Lieferungen sind, wo auch immer sie sich befinden, unser unübertragbares und unpfändbares Eigentum und können nicht Gegenstand von Vereinbarungen mit Dritten sein.

Artikel 2 - Mietdauer

Die Mietdauer entspricht der Anzahl der Kalendertage zwischen dem ersten Werktag nach dem Tag des Versands aus unseren Räumlichkeiten und dem letzten Werktag vor dem Tag der Rückkehr in unsere Räumlichkeiten, einschließlich. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Geräte zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wenn die Ausrüstung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bei uns eingetroffen ist, werden zusätzliche Tage bis zum Tag vor der tatsächlichen Lieferung berechnet.

Artikel 3 - Mieten

Die Mieten werden durch zwei Tarife bestimmt: einen Pauschaltarif für den ersten Tag der Miete, zu dem ein Tagestarif für jeden weiteren Tag hinzukommt. Die Mieten sind für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses, wie in den Verträgen und eventuellen Zusatzvereinbarungen festgelegt, fest und endgültig, außer bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes. Die Mieten sind bis zur Rückgabe der Ausrüstung zu zahlen (auch im Falle von Verlust oder Diebstahl).

Artikel 4 - Stornierung oder Vertragsbruch

Im Falle einer Auftragsstornierung werden dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt, wenn Clean Air Engineering Europe mindestens 5 Tage vor der geplanten Abfahrt benachrichtigt wird. Erfolgt die Stornierung zwischen 2 und 5 Tagen vor dem geplanten Versand, so wird eine Pauschale von 10% des Auftragswertes berechnet, erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Versand, so beträgt die Pauschale 30% des Auftragswertes. Erfolgt die Stornierung nach dem Versand, wird die Miete bis zum Versand des Geräts vertragsgemäß berechnet. Danach wird eine Vertragsstrafe von 50 % des Mietpreises pro Tag für den Zeitraum bis zum Ende des Auftrags fällig.

Artikel 5 - Rückgabe der Ausrüstung

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Clean Air Engineering Europe möglich.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Geräte, die während der Mietdauer ein Kontaminationsrisiko darstellen (nuklear, Quecksilber, Asbest, Bakterien...), vor der Rückgabe zu dekontaminieren.

Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss der Kunde auf eigene Kosten die gesamte Ausrüstung, das Zubehör und die Dokumentation unter denselben Bedingungen wie bei der Abreise zurückgeben und dabei die von Clean Air Engineering Europe zur Verfügung gestellte Verpackung verwenden. Nach Erhalt hat Clean Air Engineering Europe fünf (5) Tage Zeit, um den Kunden über etwaige Schäden an der Ausrüstung zu informieren und ihm eine Liste der fehlenden Gegenstände (Verpackungsmaterial, Fittings, Rohre, Zubehör, Anleitungen, Softwareträger usw.) zukommen zu lassen. Nach Erhalt dieser Liste verfügt der Kunde über eine Frist von acht (8) Tagen, um die fehlenden Gegenstände zu finden und zurückzugeben. Nach Ablauf dieser Frist werden dem Kunden die Kosten für die Ersatzlieferung in Rechnung gestellt.

Artikel 6 - Risikoübertragung

Während der gesamten Mietdauer haftet der Kunde für die vollständige oder teilweise Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes, unabhängig von der Ursache, einschließlich höherer Gewalt oder Zufall. Es wird davon ausgegangen, dass der Nutzer der gemieteten Waren über die für die Nutzung und den Betrieb der gemieteten Ausrüstung erforderlichen technischen Fähigkeiten verfügt. Jeder vom Kunden oder seinem Bevollmächtigten verursachte Schaden, der bei der Rückgabe der Waren festgestellt wird, führt zu einer Instandsetzung oder gegebenenfalls zu einem Ersatz auf Kosten des Kunden. Im Falle eines Diebstahls der Ausrüstung während der Mietzeit wird die Rechnung bis zur tatsächlichen Rückerstattung/Ersatzlieferung aufrechterhalten.

Artikel 7 - Nutzung der Einrichtungen

Während des Mietverhältnisses stellt Clean Air Engineering Europe dem Kunden das Gerät zusammen mit einer Bedienungsanleitung zur Verfügung. Der Kunde ist strengstens verpflichtet, die darin enthaltenen Anweisungen zu befolgen. Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zu Schäden am Gerät führen. Die Kosten für die Reparatur sind vom Kunden zu tragen.

Artikel 8 - Sonderfälle

Bei besonders teuren Geräten behält sich Clean Air Engineering Europe das Recht vor, vom Kunden die Hinterlegung einer Kaution oder eine Pauschalversicherung zu verlangen.