ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Artikel 1 - Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, der von Clean Air Engineering Europe abgeschlossen wird. Folglich bedeutet jede Geschäftsbeziehung mit Clean Air Engineering Europe die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, es sei denn, wir haben schriftlich Sondervereinbarungen getroffen.

Artikel 2 - Aufträge - Preise

Die im Angebot angegebenen Preise sind verbindlich und können während ihrer Gültigkeitsdauer nicht geändert werden. Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ab dem Datum, an dem sie dem Kunden ausgehändigt werden.

Die Bestellungen müssen schriftlich mittels eines Bestellscheins bestätigt werden. Der Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen ist erst dann abgeschlossen, wenn unser Unternehmen die Bestellung des Kunden ausdrücklich und schriftlich angenommen hat.

Die Gültigkeit des Preises ist auf die Gültigkeit des entsprechenden Angebots beschränkt. Wenn die Bestellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Angebots eingeht, behält sich Clean Air Engineering Europe das Recht vor, die Bestellung abzulehnen und eventuell ein neues Angebot zu unterbreiten.

Eventuelle vom Käufer gewünschte Änderungen können im Rahmen der Möglichkeiten von Clean Air Engineering Europe und nach eigenem Ermessen nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich mitgeteilt werden.

Bestellungen mit einem Wert von weniger als 90 Euro ohne MwSt. können nicht angenommen werden. Andernfalls wird ein Aufschlag auf der Auftragsbestätigung angegeben und auf die entsprechende Rechnung angewendet. Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Käufer nach ihrer Annahme durch Clean Air Engineering Europe, aus welchem Grund auch immer außer höherer Gewalt, wird Clean Air Engineering Europe eine Vertragsstrafe (siehe spezifische Bedingungen) als Schadenersatz für den dadurch entstandenen Schaden angerechnet.

Die Produkte oder Dienstleistungen werden zu den Preisen geliefert, die am Tag der Auftragserteilung gültig sind, und, falls zutreffend, in dem spezifischen Geschäftsangebot, das dem Käufer zugesandt wird. Diese Preise sind fest und können während der von Clean Air Engineering Europe angegebenen Gültigkeitsdauer nicht geändert werden.

Diese Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt. (EXW: ab Lager). Sie beinhalten weder den Transport, noch eventuelle Zollgebühren oder Versicherungen, die zu Lasten des Käufers gehen). Besondere Preisbedingungen können je nach den vom Kunden gewünschten Besonderheiten, insbesondere in Bezug auf die Modalitäten, die Lieferfristen oder die Zahlungsbedingungen, angewandt werden. Clean Air Engineering Europe wird dem Käufer in diesem Fall ein gesondertes Angebot unterbreiten.

Artikel 3 - Verkaufsort

Gemäß den Lieferbedingungen unserer Lieferungen gelten diese von Rechts wegen als abgenommen und verkauft, wenn sie vom Kunden oder seinem Bevollmächtigten abgeholt werden. Im Falle, dass der Kunde von Clean Air Engineering Europe oder seinem Bevollmächtigten beliefert wird, werden die Lieferungen bei Lieferung und an dem vom Kunden angegebenen Ort abgenommen.

Artikel 4 - Ort der Rückkehr

Unsere Lieferungen gelten von Rechts wegen als abgenommen und zurückgegeben, wenn sie in unseren Räumlichkeiten angeliefert werden.

Artikel 5 - Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Neukunden sind die Rechnungen in voller Höhe bei Auftragserteilung zahlbar. In diesem Fall ist Clean Air Engineering Europe nicht verpflichtet, die vom Käufer bestellten Produkte oder Dienstleistungen zu liefern, wenn der Käufer den Preis nicht zu den oben genannten Bedingungen und Modalitäten bezahlt. Clean Air Engineering Europe behält sich das Recht vor, im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen anzuwenden.

Bei Zahlungsverzug des Käufers nach Ablauf der oben genannten Frist und nach dem Zahlungsdatum auf der Rechnung an den Käufer werden Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes der Europäischen Zentralbank zuzüglich 10 Prozentpunkten fällig, und führt zur Fälligkeit der geschuldeten Beträge, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, die Clean Air Engineering Europe in diesem Zusammenhang gegen den Kunden ergreifen kann.

Bei fortgesetzter Nichterfüllung wird fünf Tage nach Erhalt einer erfolglosen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein eine Entschädigung in Höhe von fünfzehn (15) % der geschuldeten Beträge, außer den gesetzlichen Zinsen und eventuellen Gerichtskosten, vom Schuldner gefordert, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz zugunsten des Gläubigers.

Sofern der Kunde die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält, behält sich Clean Air Engineering Europe darüber hinaus das Recht vor, - die Lieferung der laufenden Aufträge des Kunden auszusetzen oder zu stornieren- die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen.

Exportaufträge bedürfen der gegenseitigen und ausdrücklichen Zustimmung der Finanzabteilung von Clean Air Engineering Europe und des Kunden hinsichtlich der Versand- und Zahlungsbedingungen. Ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von Clean Air Engineering Europe und unter der Voraussetzung, dass die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten sicher, liquide und fällig sind, kann keine gültige Verrechnung zwischen eventuellen Strafen für verspätete Lieferung oder Nichtkonformität der vom Käufer bestellten Produkte oder Dienstleistungen einerseits und den Beträgen, die der Käufer Clean Air Engineering Europe für den Kauf dieser Produkte oder Dienstleistungen schuldet, andererseits vorgenommen werden.

Clean Air Engineering Europe gewährt keinen Skonto, wenn die Zahlung bar oder innerhalb einer kürzeren Frist als der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der von Clean Air Engineering Europe ausgestellten Rechnung angegebenen erfolgt.

Artikel 6 - Transport

Die Lieferfristen sind unverbindlich und werden nicht garantiert. Der Transport unserer Lieferungen erfolgt auf Kosten des Kunden, ohne dass wir durch unsere Beteiligung in irgendeiner Weise als Spediteur oder Frachtführer auftreten können. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, Clean Air Engineering Europe zu benachrichtigen, die den Status der Bestellung überprüfen wird.

Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit des Lieferscheins zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen bei der Lieferung anzubringen. Vermerke wie "unter Vorbehalt von Schäden" haben keinen Wert. Beanstandungen in Bezug auf den Lieferschein können nicht später als achtundvierzig (48) Stunden nach der Lieferung berücksichtigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine geeignete Verpackung für den Transport des an Clean Air Engineering Europe adressierten Materials zu verwenden.

Artikel 7 - Lieferungen und Leistungserbringung

Die vom Käufer angeforderten Produkte oder Dienstleistungen werden gemäß den im Angebot angegebenen Fristen geliefert, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Clean Air Engineering Europe den unterschriebenen Auftragsschein zusammen mit der zu diesem Zeitpunkt fälligen eventuellen Anzahlung erhalten hat. Die angeforderten Dienstleistungen werden gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Fristen und gemäß den Anforderungen des Kunden erbracht. Diese Frist ist keine Ausschlussfrist und Clean Air Engineering Europe kann gegenüber dem Kunden nicht für eine verspätete Lieferung haftbar gemacht werden.

Die angegebene Lieferzeit ist nur ein Richtwert und die einzige Verpflichtung von Clean Air Engineering Europe besteht darin, den Kunden über jede Verzögerung und den vorherigen Liefertermin zu informieren. Der Verkäufer kann Teillieferungen vornehmen, je nach Verfügbarkeit der bestellten Produkte und Dienstleistungen.

Clean Air Engineering Europe haftet in keinem Fall für Verzögerungen oder Aussetzungen der Lieferung, die dem Käufer zuzuschreiben sind, oder im Falle höherer Gewalt.

Der Käufer ist verpflichtet, den offensichtlichen Zustand der Produkte bei der Lieferung zu überprüfen. Wenn der Käufer nicht innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Lieferung ausdrücklich schriftlich Vorbehalte geltend macht, wird davon ausgegangen, dass die von Clean Air Engineering Europe gelieferten Produkte in Menge und Qualität der Bestellung entsprechen.

Der Käufer erkennt an, dass der Spediteur für die Lieferung verantwortlich ist und dass Clean Air Engineering Europe seine Lieferpflicht erfüllt hat, sobald er die verkauften Waren dem Spediteur übergeben hat, der sie ohne Vorbehalt angenommen hat. Der Käufer hat daher keinen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verlader, selbst wenn dieser der Lieferant ist, im Falle einer Nichtlieferung der transportierten Waren.

Im Falle von Sonderwünschen des Käufers hinsichtlich der Verpackungs- oder Transportbedingungen der bestellten Produkte, die von Clean Air Engineering Europe schriftlich akzeptiert wurden, werden die damit verbundenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

Bei Nichteinhaltung dieser Formalitäten durch den Kunden kann keine Reklamation gültig akzeptiert werden.

Artikel 8 - Garantie der Ausrüstung

Clean Air Engineering Europe garantiert, dass die gelieferte Ausrüstung den technischen Spezifikationen des Herstellers entspricht und dass die Ausrüstung in betriebsbereitem Zustand ist, wenn sie die Räumlichkeiten von Clean Air Engineering Europe verlässt, sofern nicht anders angegeben.

Im Falle eines vermuteten oder tatsächlichen Ausfalls muss der Kunde Clean Air Engineering Europe unverzüglich benachrichtigen, um Unterstützung zu erhalten oder die Ausrüstung mit Zustimmung von Clean Air Engineering Europe zurückzusenden. Die Haftung von Clean Air Engineering Europe beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz der defekten Ausrüstung auf eigene Kosten, sofern verfügbar. Diese Garantie gilt nicht bei Missbrauch der Ausrüstung. Das Recht, eine solche Garantie zu erhalten, ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden.

Wenn Clean Air Engineering Europe nicht der Hersteller der Ausrüstung ist, werden alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, die sich auf eine technische Einschränkung der Ausrüstung beziehen, abgelehnt und sind nicht Gegenstand eines Handels. Clean Air Engineering Europe haftet nicht für Patent- oder Eigentumsrechte gegenüber Dritten.

Clean Air Engineering Europe ersetzt nicht die Garantie von anderen Herstellern oder Lieferanten. Gebrauchte Geräte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne andere Garantie als die des Herstellers, falls zutreffend.

Artikel 9 - Risikoübertragung

Die Übertragung von Risiken, Verlusten oder Beschädigungen erfolgt mit der Lieferung unserer Lieferungen oder der Erbringung unserer Leistungen. Der Kunde trägt alle Risiken, die mit der Verwahrung, dem Transport, der Nutzung und dem Genuss unserer Lieferungen verbunden sind, sowie alle Risiken, die Dritten durch unsere Lieferungen entstehen können.

Artikel 10 - Steuern und Gebühren

Alle Kosten und Steuern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen und ganz allgemein im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Bedingungen anfallen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Artikel 12 - Schaden

Clean Air Engineering Europe haftet nicht für Lieferverzögerungen oder -ausfälle, die auf das Verschulden des Transportunternehmens, die Nichtverfügbarkeit einer mangelhaften Lieferung oder von Arbeitskräften oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Der Auftraggeber, der sowohl in seinem eigenen Namen als auch im Namen seiner Versicherer handelt, verzichtet auf alle Ansprüche gegen Clean Air Engineering Europe und stellt Clean Air Engineering Europe von allen Ansprüchen Dritter für Schäden, insbesondere Betriebsverluste, Betriebsunterbrechungen oder andere abgeleitete oder indirekte Schäden, frei. Aus diesen Gründen kann kein Betrag für einen geschätzten Schaden gefordert werden.

Artikel 13 - Gerichtsbarkeit

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das Handelsgericht Marseille zuständig, ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den Dokumenten der einen oder anderen Partei.

Artikel 14 - Anwendbares Recht

Auf die geschäftlichen Transaktionen zwischen dem Kunden und Clean Air Engineering Europe ist ausschließlich das französische Recht anwendbar.

Artikel 15 - Sonstiges

Keine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gültig, wenn sie nicht schriftlich zwischen Clean Air Engineering Europe und dem Kunden vereinbart wurde. Die eventuelle Ungültigkeit eines Teils der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte Clean Air Engineering Europe oder der Kunde die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Rechte nicht durchsetzen, so stellt dies keinen Verzicht auf diese Rechte dar.